Leuchtturm Tourismus Lotsen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Rechtliche Grundlage unserer Beauftragung ist § 611 des BGB (Dienstvertrag). Erweiterungen und / oder Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2.

Die Arbeiten werden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Auskünfte ausgeführt. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit der vom Auftraggeber stammenden Unterlagen und Informationen liegt bei diesem. Auf die gesetzliche Mitwirkungspflicht des Auftraggebers wird hingewiesen.

3.

Für das Eintreten von Prognosen kann jedoch naturgemäß keine Gewähr übernommen werden, vor allem da gerade im Tourismus die Qualität des Betreibers einen besonders hohen Einfluss auf den Betriebserfolg hat. Alle von uns abgegebenen Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen ersetzen nicht die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers. Soweit das Beratungsergebnis schriftlich niedergelegt ist, ist ausschließlich diese Darstellung maßgebend.

4.

Für von uns erstellte Unterlagen gilt § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Unterlagen bei der Entwicklung, Realisierung, Betreibung und Verwertung des Projekts oder Objekts zu verwenden. Jegliche andere Weitergabe, Verwendung und Vervielfältigung bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Alle Rechte (Copyright) liegen bei der Tourismus Lotsen UG (haftungsbeschränkt).

5.

Eine juristische oder steuerliche Beratung erfolgt durch uns grundsätzlich nicht. Sofern diese erforderlich ist, hat sie der Auftraggeber zu veranlassen oder zu erbringen.

6.

Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen der Bearbeitung dieses Auftrags über den Auftraggeber zugänglich gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.

7.

Über evtl. Verzögerungen in der Auftragsabwicklung aufgrund höherer Gewalt oder Erkrankung werden wir den Auftraggeber umgehend unterrichten. Soweit unsere Leistungen mit Mängeln behaftet sind und diese unmittelbar nach Bekannt werden angezeigt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Dieser Anspruch verjährt nach sechs Monaten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer vorsätzlich gehandelt hat.

8.

Bei Überschreiten vereinbarter Zahlungsziele sind wir zur Berechnung banküblicher Zinsen für Dispositionskredite berechtigt. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen sind wir berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen. In diesem Fall steht uns als Ersatzanspruch das restliche Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Der Auftraggeber darf nur mit unseren fälligen Forderungen aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

9.

Auf den mit der schriftlichen Bestätigung dieses Angebotes zustande gekommenen Vertrag wird deutsches Recht angewendet, Gerichtsstand ist Pinneberg. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Verbindliche Änderungen dieses Vertrages müssen schriftlich abgefasst und von beiden Seiten gegengezeichnet bzw. schriftlich bestätigt sein.

10.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder unzulässige Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel des Vertrages am nächsten kommt.

Stand 2023-10-16

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